Ratgeber
Wohnungsauflösung nach Todesfall: Behutsame Räumung und Verlassenschaft
Aktualisiert am 20.08.2026
Wohnungsauflösung nach Todesfall: Behutsame Räumung und Verlassenschaft
Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine Ausnahmesituation. Zu der tiefen Trauer gesellt sich oft die große bürokratische und organisatorische Last, sich um den Nachlass und die Wohnungsauflösung kümmern zu müssen. Eine Verlassenschaftsräumung in Wien oder Österreich ist keine gewöhnliche Entrümpelung, sondern erfordert höchstes Feingefühl, Pietät und juristisches Wissen über den Notar-Ablauf. Dieser Leitfaden soll Hinterbliebenen helfen, diesen schweren Weg Schritt für Schritt zu bewältigen.
Der richtige Zeitpunkt für die Wohnungsauflösung
Wenn Sie die Wohnung eines Verstorbenen räumen müssen, ist der absolut wichtigste Faktor die Einhaltung der gesetzlichen Fristen im österreichischen Verlassenschaftsverfahren. Sie dürfen die Wohnung nicht sofort nach dem Tod komplett leer räumen oder Wertgegenstände veräußern, bevor das zuständige Bezirksgericht (bzw. der vom Gericht beauftragte Gerichtskommissär/Notar) den Nachlass gesichert und freigegeben hat!
Nach der offiziellen Freigabe stehen wir Ihnen als diskreter Partner zur Seite. In dieser ohnehin belastenden Zeit stützen wir Sie mit der Trifecta des Vertrauens:
- Fixpreis: Volle Transparenz über die Räumungskosten, die in der Regel aus dem Nachlass (Verlassenschaftsvermögen) gedeckt werden können.
- Wertanrechnung: Wir kaufen gut erhaltene Antiquitäten, Schmuck, Teppiche oder Kunstgegenstände aus der Verlassenschaft an und rechnen diese fair gegen die Entrümpelungskosten.
- Absolute Professionalität: Unsere Teams arbeiten still, respektvoll und suchen gezielt nach Dokumenten, die möglicherweise übersehen wurden.
B2C: Der Ablauf der Verlassenschaftsräumung für Erben
Die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall folgt einem sensiblen Muster, das Erben entlasten soll.
1. Sicherung der Wohnung und Papiere
Sichern Sie zeitnah alle persönlichen Dokumente (Testament, Versicherungspolizzen, Bankunterlagen, Verträge), die für den Notar wichtig sind. Stellen Sie Strom und Gas nicht sofort ab, sondern melden Sie diese nur um, falls die Wohnung im Winter noch beheizt werden muss (Frostgefahr). Kündigen Sie laufende Abonnements (Zeitschriften, Telefon).
2. Die Besichtigung für die Räumung
Sobald der Notar die Verlassenschaft freigegeben hat (bzw. die Einantwortung erfolgt ist), vereinbaren Sie mit uns einen kostenlosen Besichtigungstermin. Gehen Sie vorher mit der Familie durch die Räume und markieren Sie (z.B. mit Post-its), welche Erinnerungsstücke, Möbel oder Fotos in der Familie verbleiben sollen.
3. Schätzung und Wertausgleich (Verlassenschaftsankauf)
Wir begutachten den restlichen Hausrat. Österreichische Altbauwohnungen verbergen oft Schätze, deren Wert Laien nicht direkt erkennen (Altwiener Möbel, Porzellan, Bilder). Wir schätzen diese fair ab. Der vereinbarte Ankaufswert wird direkt von den Kosten für die Entsorgung des unverwertbaren Rests (Sperrmüll, alte Matratzen) abgezogen. So kann die Räumung im besten Fall sogar kostenneutral für die Erben ausfallen.
4. Besenreine Räumung und Übergabe
Anschließend übernehmen wir die schwere körperliche Arbeit. Wir transportieren gewünschte Erbstücke sicher zu Ihnen nach Hause (Umzugsservice) und entrümpeln den Rest (inkl. Kellerabteilen und Dachböden) umweltgerecht. Die Wohnung wird besenrein gesaugt und gekehrt, sodass Sie diese problemlos an die Hausverwaltung (z.B. Wiener Wohnen) oder den neuen Käufer übergeben können.
Entlastung durch Vertrauen
Eine Verlassenschaftsräumung fordert den Angehörigen emotional alles ab. Wenn Sie in den Schränken der Eltern wühlen müssen, ist das schmerzhaft. Indem Sie den Großteil der Arbeit an professionelle, neutrale Räumungskräfte abgeben, schützen Sie sich selbst. Durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung garantieren wir zudem, dass beim Abtransport schwerer Möbel durch das Stiegenhaus keine Schäden an der Immobilie entstehen, die im Nachhinein Ärger mit dem Vermieter verursachen könnten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Verlassenschaftsräumung
Wer bezahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall? Die Kosten für die Räumung der Wohnung zählen zu den sogenannten “Nachlassverbindlichkeiten”. Sie werden in erster Linie aus dem hinterlassenen Vermögen (Sparbuch, Bargeld) des Verstorbenen bezahlt. Reicht das Vermögen nicht aus, haften die Erben (sofern sie das Erbe angetreten haben) für die Räumungskosten und die noch ausstehenden Mieten.
Darf ich den Mietvertrag des Verstorbenen sofort kündigen? Ein Mietvertrag in Österreich endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Die Erben (oder der vom Gericht bestellte Verlassenschaftskurator) treten in den Mietvertrag ein und müssen diesen regulär unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (meist 1 bis 3 Monate) kündigen. Bei Gemeindewohnungen in Wien gibt es oft spezielle Rückgaberegelungen, wenn keine Eintrittsberechtigten (z.B. Ehepartner) in der Wohnung verbleiben.
Was tun, wenn sich noch ein Auto oder Moped in der Garage befindet? Fahrzeuge sind Teil der Verlassenschaft und müssen vom Notar erfasst werden. Nach der Freigabe können wir im Rahmen einer Garagenräumung auch schrottreife Fahrzeuge oder alte Autoreifen fachgerecht entsorgen. Gut erhaltene Fahrzeuge können jedoch nicht über unsere klassische Wertanrechnung verrechnet werden, diese müssen regulär verkauft oder umgemeldet werden.
Ein würdevoller Abschluss
Wir möchten Ihnen in einer der schwersten Zeiten zur Seite stehen, indem wir Ihnen die physische und logistische Belastung der Wohnungsauflösung komplett abnehmen – diskret, pietätvoll und fair.
Benötigen Sie Unterstützung bei einer Verlassenschaft in Wien oder Umgebung? Wir beraten Sie unverbindlich vor Ort. Kontaktieren Sie uns für eine einfühlsame und professionelle Räumung inklusive Wertanrechnung. Jetzt kostenloses Angebot anfordern!
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