Ratgeber
Delogierung in Österreich: Ablauf, Kosten und Zwangsräumung
Aktualisiert am 19.08.2026
Delogierung in Österreich: Ablauf, Kosten und Zwangsräumung
Wenn Mieter über Monate hinweg keine Miete zahlen (Mietnomaden) oder vertragswidriges Verhalten an den Tag legen, bleibt Immobilienbesitzern und Hausverwaltungen in Österreich oft nur ein letzter, drastischer Schritt: die Delogierung (Zwangsräumung). Dieser Prozess ist nicht nur nervenaufreibend und langwierig, sondern erfordert am Ende auch handfeste logistische Unterstützung, wenn die Wohnung vom hinterlassenen Hausrat befreit werden muss. In diesem Ratgeber erläutern wir den Ablauf einer Delogierung in Wien und ganz Österreich aus Sicht des Vermieters.
Der rechtliche Rahmen der Zwangsräumung
Wenn Sie als Vermieter eine Räumung anstreben, ist der absolut wichtigste Faktor die strikte Einhaltung des Rechtsweges. Eine “kalte Räumung”, bei der der Vermieter einfach die Schlösser austauscht oder die Möbel des Mieters eigenmächtig auf die Straße stellt, ist in Österreich strengstens verboten und erfüllt den Tatbestand der Besitzstörung.
Wenn der Gerichtsvollzieher den Termin zur physischen Räumung festlegt, kommen wir als Logistik-Partner ins Spiel. Für Vermieter und Hausverwaltungen bieten wir dabei Sicherheit durch unsere Trifecta des Vertrauens:
- Fixpreis: Nach der Vor-Ort-Begehung mit dem Gerichtsvollzieher wissen Sie als Vermieter exakt, welche Räumungskosten auf Sie zukommen.
- Absolute Professionalität: Diskretion, Schnelligkeit (um die Wohnung schnell wieder verwerten zu können) und genaue Dokumentation.
- Wertanrechnung: Oft hinterlassen Mieter noch verwertbare Gegenstände (Küchen, Waschmaschinen). Diese rechnen wir an, um Ihre finanziellen Einbußen aus dem Mietausfall zu minimieren.
B2B: Der Ablauf für Hausverwaltungen und Vermieter
Der Prozess einer Delogierung gliedert sich in rechtliche und physische Schritte.
1. Mahnung und Räumungsklage
Bei Mietrückständen muss zunächst gemahnt werden. Fruchtet dies nicht, wird eine Mietzins- und Räumungsklage beim zuständigen Bezirksgericht (in Wien am zuständigen Standort) eingebracht. Nach einem erfolgreichen Urteil (Räumungstitel), das rechtskräftig und vollstreckbar ist, wird die Exekution bewilligt.
2. Der Räumungstermin (Delogierung)
Das Gericht beauftragt einen Gerichtsvollzieher mit der Durchführung. Dieser legt einen Termin fest und verständigt den Mieter.
- Der Vermieter ist in der Pflicht: Der Vermieter (oder die Hausverwaltung) muss am Tag der Delogierung anwesend sein und die Mittel zur Räumung zur Verfügung stellen. Das bedeutet: Er muss den Schlosser (für den Schlosstausch) und die Räumungsfirma (also uns) organisieren und vorfinanzieren.
3. Die physische Räumung durch Profis
Wir rücken am Stichtag gemeinsam mit dem Gerichtsvollzieher an.
- Inventarisierung: Gegenstände, die offensichtlich wertlos sind (Müll), werden sofort von uns fachgerecht und besenrein entrümpelt. Brauchbare Gegenstände, die nicht gepfändet werden, müssen jedoch gesetzlich oft für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden, damit der Ex-Mieter die Chance hat, sie abzuholen. Den reinen Abtransport an einen von Ihnen definierten Aufbewahrungsort können wir gerne für Sie übernehmen.
- Besenreine Übergabe: Ziel ist es, dem Vermieter die Wohnung noch am selben Tag leer, gesäubert und mit neuem Schloss übergeben zu können.
Kosten und Haftung bei der Delogierung
Das finanzielle Risiko trägt primär der Vermieter. Er muss die Kosten für Gericht, Anwalt, Schlosser und die professionelle Räumungsfirma vorschießen. Theoretisch kann er diese Kosten (Exekutionskosten) später vom Mieter zurückfordern – in der Praxis ist bei diesen jedoch meist nichts zu holen (Insolvenz).
Umso wichtiger ist es, dass die Räumungskosten kalkulierbar bleiben. Wir bieten absolute Kostentransparenz und mindern Ihre Verluste aktiv durch eine faire Wertanrechnung brauchbarer Möbel. Zudem sind jegliche Schäden, die unsere Mitarbeiter (theoretisch) beim Abtransport an der Immobilie verursachen könnten, über unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Delogierung
Was passiert, wenn der Mieter am Tag der Delogierung nicht öffnet? Wenn der Mieter am anberaumten Räumungstermin die Tür nicht öffnet oder gar nicht anwesend ist, wird der Schlosser beauftragt, die Tür im Beisein des Gerichtsvollziehers gewaltsam zu öffnen (und danach sofort ein neues Schloss einzubauen). Befinden sich noch Personen in der Wohnung, die sich weigern zu gehen, zieht der Gerichtsvollzieher notfalls die Polizei zur Unterstützung (Wegweisung) hinzu.
Wie lange müssen die Sachen des Mieters von uns (als Vermieter) aufbewahrt werden? Das Gesetz gibt hier keine starre Frist auf den Tag genau vor, in der Regel spricht man von einer Aufbewahrungspflicht von 14 Tagen bis zu einem Monat (angemessene Frist). Meldet sich der Mieter in dieser Zeit nicht und zahlt auch nicht die entstandenen Aufbewahrungskosten, dürfen die Gegenstände in der Regel nach gerichtlicher Rücksprache verwertet oder auf den Sperrmüll entsorgt werden.
Darf ich den Räumungstermin ohne Gerichtsvollzieher durchführen, wenn der Mieter freiwillig den Schlüssel abgibt? Ja! Wenn der Mieter kurz vor dem anberaumten Zwangsräumungstermin freiwillig auszieht, die Schlüssel übergibt und Ihnen schriftlich bestätigt, dass Sie über die in der Wohnung verbliebenen Sachen verfügen dürfen, ist die gerichtliche Delogierung hinfällig. Sie können uns dann als reguläres Entrümpelungsunternehmen für die besenreine Wohnungsauflösung beauftragen.
Schnelle und professionelle Wohnungsrückgabe
Eine Zwangsräumung ist für Vermieter meist der Endpunkt eines langen, nervenaufreibenden Verfahrens. Wir sorgen dafür, dass der physische Teil der Räumung schnell, diskret und professionell abgewickelt wird.
Benötigen Sie als Hausverwaltung Unterstützung bei einem Räumungstermin? Kontaktieren Sie uns für eine verlässliche Logistik-Partnerschaft inklusive Transport und Entsorgung. Jetzt kostenloses Angebot anfordern!
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